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Ulrich Quast 《Beton- und Stahlbetonbau》2009,104(9):616-618
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Jede Abweichung von den Bebauungsvorschriften ist daraufhin zu prüfen ob sie wesentlich ist. Eine Abweichung um 1 m bzw 1,33
m bei einer erlaubten Geb?udeh?he von 18 m ist unwesentlich. 相似文献
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K. Giese 《Baurechtliche Bl?tter: bbl》2008,11(5):182-183
Unbebaut bleibende Fl?chen des Bauplatzes dürfen nur einer der Art und der zul?ssigen Verwendung der baulichen Anlage entsprechenden
Benützung zugeführt werden. Die teilweise Benützung einer derartigen unbebauten Fl?che für ein Schwimmbecken (hier: 14 m2 Fl?che, 1,5 m Tiefe) entspricht durchaus der ma?geblichen Wohnnutzung eines Einfamilienhauses. 相似文献
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H. Hinterhofer 《Baurechtliche Bl?tter: bbl》2008,11(1):46
Zur Ermittlung des Schadens durch betrügerisch herausgelockte Zahlungen für eine Bauführung sind von der geleisteten Zahlung
der jeweiligen Bauwerber die tats?chlich erbrachten Leistungen des Bauunternehmers in Abzug zu bringen. Diese sind im Falle
der Fertigstellung der begonnenen Bauführung nach ihrem generellen Verkehrswert (Marktwert) zu berechnen. 相似文献