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相似文献
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1.
Dem Grundbuchsgericht fehlt jegliche Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Frage, ob ein Grundstück einer Verkehrsbeschr?nkung eines Grundverkehrsgesetzes unterliegt. Diesbezüglich ist ausschlie?lich die Grundverkehrsbeh?rde zust?ndig.  相似文献   

2.
Gegenstand des Nutzwertfestsetzungsverfahrens ist die Ermittlung der Nutzwerte. Die Nutzwertfestsetzung schafft aber keinen eigenen Rechtsgrund für die Nutzung, regelt also nicht die Frage, wem Rechte an bestimmten R?umen zustehen.  相似文献   

3.
Dem Nachbarn kommt ein Antragsrecht auf Erlassung eines Abbruchauftrages zu, wenn er durch die Errichtung eines bewilligungspflichtigen vorschriftswidrigen Bauwerks in subjektiv-?ffentlichen Rechten verletzt wird. Durch den überbau der Grundstücksgrenze werden subjektiv-?ffentliche Nachbarrechte verletzt. Das Vorliegen einer solchen Rechtsverletzung kann aber erst abschlie?end beurteilt werden, wenn feststeht, wer Eigentümer des vom überbau betroffenen Grundstücksteiles ist. Diese Feststellung der Eigentumsverh?ltnisse ist eine bei Erlassung eines Abbruchauftrages zu beachtende zivilrechtliche Vorfrage (iSd § 38 AVG).  相似文献   

4.
Der Ausgleichsanspruch kommt nur bei solchen Sch?digungen in Frage, die in irgendeiner Weise mit der Verfügungsmacht des Grundeigentümers zusammenh?ngen. Es wird ein gewisser Zusammenhang zwischen Sachherrschaft und Immission gefordert, der jedoch bereits darin erblickt wird, dass der Eigentümer die Ma?nahme duldet, obwohl er sie zu hindern berechtigt und dazu imstande gewesen w?re.  相似文献   

5.
Die speziellen Pr?klusionswirkungen des § 32 o? BauO 1994 setzen – wie die Pr?klusionswirkungen des § 42 AVG – zwingend die Durchführung einer mündlichen Verhandlung voraus. Wurde keine mündliche Bauverhandlung anberaumt, gelten für Parteien, denen keine Parteistellung im Verfahren einger?umt worden ist, die allgemeinen Regelungen für übergangene Parteien. übergangene Parteien haben in diesem Fall ein unbefristetes Recht auf Zustellung des Baubewilligungsbescheides.  相似文献   

6.
über St?rungen und Eingriffe in den Gemeingebrauch wie zB die Klage auf Duldung des Begehens oder Befahrens eines Weges wegen behaupteter unwirksamer Aufhebung des Gemeingebrauchs entscheidet die Verwaltungsbeh?rde unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Gerichte haben die Frage, ob ein Gemeingebrauch zusteht, lediglich als Vorfrage, zB in einem Negatorienstreit zu prüfen.  相似文献   

7.
Die Einverleibung des Eigentumsrechts an einer Liegenschaft, auf der ein Vorkaufsrecht lastet, kann – abgesehen vom Fall der Zustimmung des Vorkaufsberechtigten – nur gegen den Nachweis bewilligt werden, dass die Liegenschaft dem Vorkaufsberechtigten zum Kauf angeboten wurde und dass dieser vom Vorkaufsrecht keinen Gebrauch gemacht habe. Die Frage nach der grundverkehrsbeh?rdlichen Genehmigungsbedürftigkeit und -tauglichkeit eines Rechtsgesch?fts, also ob der Vorkaufsberechtigte sein Recht auch tats?chlich ausüben k?nnte, ist nicht vom Grundbuchgericht sondern von der Grundverkehrsbeh?rde zu beurteilen.  相似文献   

8.
Dem Mieter kommt im Verfahren betreffend die Erlassung eines R?umungsauftrages nur die Stellung eines Beteiligten zu.  相似文献   

9.
Erfolgte die Beurteilung der Baumasse des ursprünglichen Geb?udes sowie deren Ver?nderungen in den diesbezüglichen Verfahren als Feststellung des ma?geblichen Sachverhaltes, kann den diese Verfahren abschlie?enden Bescheiden nicht die Bedeutung entnommen werden, darin w?re über ein bestimmtes Ausma? der ursprünglichen Baumasse sowie der genehmigten Erweiterung der Baumasse auf verbindliche Weise abgesprochen worden.  相似文献   

10.
Erfolgt keine zweite Kundmachung der mündlichen Verhandlung in geeigneter Form, k?nnen die verfahrensbeteiligten Nachbarn ihre Parteistellung nicht verlieren. Die Kundmachung der mündlichen Bauverhandlung via Internet ist keine geeignete Kundmachungsform, weil nicht sichergestellt ist, dass die Nachbarn von der Anberaumung der Bauverhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangen. Ob ein verfahrensbeteiligter Nachbar selbst einen Internetzugang hat, ist bei der Frage des Vorliegens einer geeigneten zweiten Kundmachung nicht von Bedeutung.  相似文献   

11.
Beim Billigstbieterprinzip kann ein Bieter in offenen und nichtoffenen Verfahren nur mit Alternativ- oder Ab?nderungsangeboten mehrere Angebote legen. Um ein Angebot werten zu k?nnen, muss es die qualitativen Mindestanforderungen der Ausschreibung erfüllen. Das Billigstbieterprinzip verbietet die Wertung qualitativer Unterschiede bei der Ermittlung des Angebotes für den Zuschlag.  相似文献   

12.
Im (Mindest-) Abstandsbereich von den Bauplatzgrenzen ist die Errichtung eines Terrassengel?nders grunds?tzlich zul?ssig. Wenn ein Nachbar rechtzeitig auch nur eine (taugliche) Einwendung erhoben hat, beh?lt er seine Parteistellung im vollen Umfang und kann – mangels gesetzlichen Verbotes – im fortgesetzten Verfahren wirksam weitere Einwendungen vorbringen.  相似文献   

13.
Ein Stadel ist ein für landwirtschaftliche Zwecke übliches Geb?ude zur Unterbringung von Heu bzw Feldfrüchten. Für die Frage der "Ortsüblichkeit" ist prim?r auf das betreffende Gebiet abzustellen, in dem ein solcher Stadel errichtet werden soll, und auf allf?llige (Gestaltungs-) Eigenheiten dieses Gebietes. Sollte es in diesem Gebiet keinen Stadel geben, ist das Beobachtungsgebiet entsprechend auszuweiten, um zur Beurteilung der "Ortsüblichkeit" die regionalen Besonderheiten erfassen zu k?nnen.  相似文献   

14.
Auch im Bauanzeigeverfahren ist die Frage zu prüfen, ob das Vorhaben im Widerspruch zum Fl?chenwidmungsplan steht.  相似文献   

15.
Nachbarn kommt zur Frage, ob eine Ausnahmebewilligung vom Bebauungsplan (§ 35 Abs 2 vlbg RplG) rechtens erteilt wurde oder nicht, kein Mitsprachrecht zu. Für Lichth?fe (hier: 5 m tiefe Lichtsch?chte zur Belichtung von R?umen) gelten die Abstandsvorschriften für oberirdische Bauwerke, die keine Geb?ude sind (§ 6 Abs 2 vlbg BauG). § 4 Abs 3 BauG gew?hrt den Nachbarn auch einen Schutz vor den dort bezeichneten Gefahren (zB betreffend Rutschungen udgl) w?hrend der Bauausführung. Eine erforderlich erachtete geologisch-geotechnische Beurteilung der Baugrundverh?ltnisse hat grunds?tzlich vor Erteilung der Baubewilligung (und nicht wie hier: vor Beginn der Bauausführung) zu erfolgen.  相似文献   

16.
Ein baupolizeilicher Beseitigungsauftrag muss von der Baubeh?rde ausreichend konkretisiert werden. Die Frage, ob ein baupolizeilicher Auftrag den Bestimmtheitsanforderungen entspricht, ist an Hand des Inhaltes des Spruches des Auftrages, gegebenenfalls unter Einbeziehung weiterer einen Bestandteil des Bescheides bildender Unterlagen (zB Pl?ne), zu l?sen, wobei zur Auslegung des Spruches im Zweifelsfall die Begründung des Bescheides heranzuziehen ist. Der Auftrag, "Gel?ndever?nderungen im Ausma? von ca. 750 m2" zu beseitigen, l?sst jede konkrete Beschreibung der vorgenommenen und zu beseitigenden Gel?ndever?nderungen vermissen.  相似文献   

17.
Im offenen Verfahren besteht keine Verpflichtung, dem Auftraggeber die Bildung einer Bietergemeinschaft vor Ablauf der halben Angebotsfrist mitzuteilen.  相似文献   

18.
Ein nicht verbüchertes Nutzungsrecht wirkt nicht gegenüber den Konkursgl?ubigern. Für den Fall eines nicht verbücherten Kaufvertrages kommt eine Analogie gegenüber einem sp?teren, verbücherten K?ufer auf Grund der Bestimmungen der § 431 ABGB und § 13 KO nicht in Frage.  相似文献   

19.
Ein Vertrag ist nicht schon deshalb nichtig, weil die Parteien auf Grund der rechtlichen und/oder tats?chlichen Verh?ltnisse im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Genehmigung beantragen wollen. Beabsichtigen die Parteien bei einer ?nderung der rechtlichen und/oder tats?chlichen Verh?ltnisse die Genehmigung des Vertrags zu beantragen, besteht weiterhin der durch die ausst?ndige grundverkehrsbeh?rdliche Genehmigung gegebene Schwebezustand. Dabei kann sich die Absicht der Parteien, bei ?nderung der rechtlichen und/oder tats?chlichen Verh?ltnisse die Genehmigung des Vertrags zu beantragen, auch aus einer erg?nzenden Vertragsauslegung iSd § 914 ABGB ergeben.  相似文献   

20.
Die Schaffung einer zus?tzlichen Wohneinheit durch einen Dachbodenausbau dr?ngt bei einem Haus in gehobener Wohngegend mit zwei Wohnungen keineswegs die Vermutung auf, dies sei aus der Sicht aller Miteigentümer eine "bessere Benützung des Hauptstammes". Eine solche Ma?nahme mag den Wert des Hauses steigern und die Interessen des einen Miteigentümers befriedigen, kann aber nachteilig für die Wohn-qualit?t sein.  相似文献   

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