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相似文献
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1.
Die Einwendung des anrainenden Betriebsinhabers, dass er "ein rechtliches Interesse daran (hat), dass durch faktisches Heranrücken von als Wohnungen genützten Objekten an seine Betriebsanlage seine gewerberechtlichen Befugnisse nicht (zus?tzlich) beeintr?chtigt werden", stellt keine Einwendung im Rechtssinne dar, weil daraus nicht zu erkennen ist, in welchem geschützten subjektiv-?ffentlichen Recht sich der Nachbar durch die beabsichtigte Bauführung für verletzt erachtet.  相似文献   

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3.
Die Freigabe eines Aufschlie?ungsgebietes und Umwandlung in vollwertiges Bauland (hier: "allgemeines Wohngebiet") ist ohne Festlegung eines angemessenen Schutzabstandes zwischen dem unter die Seveso II-RL fallenden Betriebsgebiet und dem Baugebiet rechtswidrig. Eine bereits bestehende Verbauung innerhalb des Schutzbereiches ist keine ausreichende Begründung für die Freigabe eines ebenfalls innerhalb des Schutzabstandes liegenden Aufschlie?ungsgebietes. Sicherheitsvorkehrungen im Bebauungsplan zum Schutz des Wohngebietes (hier: zB Errichtung von W?nden, Verwendung nicht brennbarer Stoffe, spezielles Alarmsystem u?) sind nicht ausreichend.  相似文献   

4.
Der benachbarte Inhaber einer gewerblichen Betriebsanlage kann die von seinem Grundstück ausgehenden Emissionen auf ein Wohngeb?ude (hier: im "Gewerbe- und Industriegebiet") nicht als Immissionseinwendung im Baubewilligungsverfahren geltend machen.  相似文献   

5.
Es besteht kein Schutz vor einer "heranrückenden Wohnbebauung" schlechthin, sondern nur soweit er sich in Verbindung mit der Fl?chenwidmung (des Baugrundstückes) ergibt. Es ist zul?ssig, die Beurteilung von Geruchsimmissionen mit Hilfe der vom Bundesministerium für Umwelt herausgegebenen "Vorl?ufigen Richtlinie zur Beurteilung von Immissionen aus der Nutztierhaltung in Stallungen" (Dezember 1995) vorzunehmen.  相似文献   

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Bezüglich der Beibehaltung der Parteistellung kommt es nicht auf ein "Einverst?ndnis" des Nachbarn mit einem Bauvorhaben an, sondern ausschlie?lich auf die Geltendmachung von subjektiv-?ffentlichen Rechten. Die blo?e Aufforderung des Grundeigentümers, sich vertraglich (hier: zu L?rmschutzma?nahmen sowie einem bestimmten Dienstbarkeitsvertrag) gegenüber dem Nachbarn zu verpflichten, stellt keine Einwendung dar.  相似文献   

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Eine 3,40 m hohe und 10,37 m breite Werbetafel, die von der Grundgrenze nur einen Abstand von 4,40 m aufweist, liegt im "Nahebereich dieser Grundgrenze" und ist daher baubewilligungspflichtig.  相似文献   

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Die Verj?hrungsfrist für Schadenersatzansprüche wegen schwerer Baum?ngel beginnt mit dem sch?digenden Ereignis zu laufen. Das sch?digende Ereignis besteht in der übertragung der mangelhaften Sache. Da der Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag die Grundlage für den Eigentumserwerb der mangelhaften Sache bildet, beginnt die Verj?hrungsfrist daher frühestens mit dem Abschluss dieses Vertrages zu laufen und nicht schon mit Unterzeichnung des Anwartschaftsvertrages oder mit einer provisorischen Nutzungsvereinbarung.  相似文献   

16.
Ein baupolizeilicher Beseitigungsauftrag muss von der Baubeh?rde ausreichend konkretisiert werden. Die Frage, ob ein baupolizeilicher Auftrag den Bestimmtheitsanforderungen entspricht, ist an Hand des Inhaltes des Spruches des Auftrages, gegebenenfalls unter Einbeziehung weiterer einen Bestandteil des Bescheides bildender Unterlagen (zB Pl?ne), zu l?sen, wobei zur Auslegung des Spruches im Zweifelsfall die Begründung des Bescheides heranzuziehen ist. Der Auftrag, "Gel?ndever?nderungen im Ausma? von ca. 750 m2" zu beseitigen, l?sst jede konkrete Beschreibung der vorgenommenen und zu beseitigenden Gel?ndever?nderungen vermissen.  相似文献   

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Bei Streusalzsilos handelt es sich um "Bauten" (iSd § 1 BauPolG). Die Errichtung eines Streusalzsilos ist baubewilligungspflichtig. Bei Streusalzsilos handelt es sich auch dann um baubewilligungspflichtige Bauten, wenn sie auf einem Bundesstra?engrundstück errichtet werden sollen.  相似文献   

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