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21.
GDP系列大地电磁系统是美国Zonge公司的产品,自上世纪80年代进入我国后,该系统在我国很多部门得到应用和推广,在资源勘探、工程地质、灾害探测等领域发挥了巨大作用。由于Zonge公司随仪器配套的软件有限,在实际应用中需要根据要求进行一些特定的数据处理。人们在后期数据处理中,涉及最多的是AVG数据文件,为了更好地进行二次开发,有必要对AVG文件格式进行研究。鉴此,本文先对AVG文件的数据格式作了详细的解释,其次提出了读取过程中所要解决的问题及其解决方法,然后给出了读取其数据格式的主要程序代码,最后给出了读取文件的实例,说明了程序的正确性。 相似文献
22.
Das Kriterium der "bodensparenden Bebauung" (§ 113 Abs 2 lit c tir ROG 2001) kann nicht derart ausgelegt werden, dass daraus
eine Verpflichtung zur bodensparenden Bauplatzausformung durch eine Grundteilung abgeleitet wird. Auch die Grundstückseigentümer,
die nicht Bauwerber sind, haben eine eingeschr?nkte Parteistellung im Baubewilligungsverfahren. Die Nichtzustimmung der Grundstückseigentümer
zur Bauführung muss sp?testens in der Berufung geltend gemacht werden. 相似文献
23.
K. Giese 《Baurechtliche Bl?tter: bbl》2008,11(3):115-117
Erfolgt keine zweite Kundmachung der mündlichen Verhandlung in geeigneter Form, k?nnen die verfahrensbeteiligten Nachbarn
ihre Parteistellung nicht verlieren. Die Kundmachung der mündlichen Bauverhandlung via Internet ist keine geeignete Kundmachungsform,
weil nicht sichergestellt ist, dass die Nachbarn von der Anberaumung der Bauverhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangen.
Ob ein verfahrensbeteiligter Nachbar selbst einen Internetzugang hat, ist bei der Frage des Vorliegens einer geeigneten zweiten
Kundmachung nicht von Bedeutung. 相似文献
24.
针对西部农村地域辽阔、人口密度小、经济发展不均衡等不利因素,研究了乡镇网格分档意义和基于人口、经济、业务收入等因素叠加的易实施、可量化的分档方法。以西北某地WCDMA网络为例,针对中、低档乡镇网格给出了具体案例分析思路、建设策略及建设聚焦建议,为西部农村WCDMA网络健康可持续发展提供了一种辅助规划方法供借鉴。 相似文献
25.
26.
K. Giese 《Baurechtliche Bl?tter: bbl》2008,11(5):180-180
Die speziellen Pr?klusionswirkungen des § 32 o? BauO 1994 setzen – wie die Pr?klusionswirkungen des § 42 AVG – zwingend die
Durchführung einer mündlichen Verhandlung voraus. Wurde keine mündliche Bauverhandlung anberaumt, gelten für Parteien, denen
keine Parteistellung im Verfahren einger?umt worden ist, die allgemeinen Regelungen für übergangene Parteien. übergangene
Parteien haben in diesem Fall ein unbefristetes Recht auf Zustellung des Baubewilligungsbescheides. 相似文献
27.
F. Keschmann 《Baurechtliche Bl?tter: bbl》2008,11(2):85-86
Bei der Frist für die Einbringung des Antrages auf Nichtigerkl?rung von Ausschreibungsbestimmungen handelt es sich um eine
verfahrensrechtliche Frist, für deren Berechnung §§ 32 und 33 AVG ma?geblich sind. 相似文献
28.
F. Keschmann 《Baurechtliche Bl?tter: bbl》2008,11(6):234-234
Eine Pr?klusion von Festlegungen der Auftragsart, der Zuordnung zum Ober- oder Unterschwellenbereich sowie der Nachprüfungsbeh?rde
ist undenkbar. 相似文献
29.
Ein Amtssachverst?ndiger kann – nach überprüfung mit Hilfe seines Fachwissens und vor dem Hintergrund seiner Obliegenheit
zur Objektivit?t und Wahrheitspflicht – auch Aussagen in einem (hier: vom Bauwerber vorgelegten) Privatgutachten als zutreffend
werten und in sein Gutachten integrieren. 相似文献
30.
Einem der Lebenserfahrung oder den Denkgesetzen widersprechendes oder einem erg?nzungsbedürftigen Sachverst?ndigengutachten
muss nicht auf gleicher fachlicher Ebene entgegen getreten werden. Zu Fragen des Ortsbildschutzes kann auch der Ortsplaner
(hier: auf Grund seiner besonderen Kenntnisse) als nichtamtlicher Sachverst?ndiger dem Baubewilligungsverfahren beigezogen
werden. Ein bautechnischer Amtssachverst?ndiger weist in Fragen des Ortsbildschutzes nicht die erforderliche Fachkunde auf. 相似文献