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Beurteilung von Speisequarg
Authors:A. Schloemer
Affiliation:(1) Landsberg a. d. Warthe, Chemische und nahrungsmittelchemische Abteilung, Preußischen Hygienischen Institut, Landsberg, Deutschland
Abstract:Zusammenfassung Die Herstellung des tafelfertigen, streichfähigen Speisequargs und seine Beurteilung nach dem Zwanzig-Wertmale-System, nach den Richtlinien der Hauptvereinigung der deutschen Milch- und Fettwirtschaft wird besprochen. Die Beurteilung des Wassergehaltes hat nach dem Erlaß des Reichsministerium des Inneren zu erfolgen, wonach Speisequarg höchstens 80% Wasser enthalten darf. Fetthaltiger Speisequarg sollte dagegen mehr Trockenmasse enthalten, und zwar halbfetter Speisequarg, 20% Fett i. T., mindestens 23%, fetter Speisequarg, 40% Fett i. T., mindestens 26%. Die Beimischung von Wasser ist als Lebensmittelfälschung abzulehnen. Die gestellten Anforderungen sind leicht zu erfüllen, da es Schnellmethoden gibt, die eine einfache Selbstkontrolle ermöglichen. Das Färben von Speisequarg ist verboten. Speisequarg sollte nur nach Gewicht, nicht nach Stück verkauft werden dürfen. Bei gepacktem Speisequarg wäre das Gewicht der Packung auf dem Einwickler anzugeben, wobei nur zwei oder drei Gewichtsstufen zuzulassen wären. Ferner wäre durch Stempel oder Perforierung auf dem Einwickler das Datum der Herstellung der Packung anzugeben.
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