Abstract: | Der Begriff E-Discovery leitet sich aus der US-amerikanischen Zivilprozessordnung den „Federal Rules of Civil Procedures“
ab und bestimmt die Beweissammlung von elektronisch gespeicherten Informationen. Kl?ger k?nnen vom Beklagten bereits im vorgerichtlichen
Verfahren die Herausgabe aller zur Aufkl?rung des Sachverhaltes relevanten Informationen fordern. Ausgehend aus diesen umfangreichen
Offenlegungspflichten sowie der Tatsache, dass eine Vielzahl beweiserheblicher Informationen auf unterschiedlichen Systemen
in verschiedenen Datenformaten vorliegt, hat sich ein wachsender Markt für E-Discovery Systeme entwickelt. Unabh?ngig von
E-Discovery Verfahren nach US-Recht gibt es auch in Europa und in Deutschland eine Reihe von Datenanforderungen und Auskunftspflichten,
die den Einsatz von E-Discovery Systemen erfordern. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet das Spannungsverh?ltnis zwischen technischen
M?glichkeiten und hiesigen Datenschutzanforderungen und zeigt L?sungswege. |