Abstract: | Mit dem „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsma?nahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ wurde zum 1.1.2008 die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten eingeführt. Gegen diese gesetzliche Regelung führt der vorliegende Beitrag nicht nur erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, sondern auch Vorbehalte gegen bestehende Regelungsdefizite ins Feld. |