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Orts- und Landschaftsbild; Sachverständigengutachten; Beiziehung eines nichtamtlichen Sachverständigen; Ortsplaner; bautechnischer Sachverständiger; Kostenvorschreibung
Authors:K. Giese  R. Klaushofer
Abstract:Einem der Lebenserfahrung oder den Denkgesetzen widersprechendes oder einem erg?nzungsbedürftigen Sachverst?ndigengutachten muss nicht auf gleicher fachlicher Ebene entgegen getreten werden. Zu Fragen des Ortsbildschutzes kann auch der Ortsplaner (hier: auf Grund seiner besonderen Kenntnisse) als nichtamtlicher Sachverst?ndiger dem Baubewilligungsverfahren beigezogen werden. Ein bautechnischer Amtssachverst?ndiger weist in Fragen des Ortsbildschutzes nicht die erforderliche Fachkunde auf.
Keywords:§ 3 Z 4 bgld BauG 1997  §§ 52, 53a, 76 Abs 1 AVG
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