Funkraum mit Antennentragemast; trennbare Teile eines Bauvorhabens; Verfahrensart |
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Authors: | Bearbeitet von K Giese und R Klaushofer |
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Abstract: | Beim Einbau eines Funkraumes im Dachboden und der Aufstellung eines sichtbaren Antennentragemastes handelt es sich um trennbare
Teile eines Bauvorhabens. Die Errichtung eines sichtbaren Antennentragmastes ist anzeigepflichtig. Der Einbau eines Funkraumes
in einem Geb?ude ist eine bewilligungspflichtige Nutzungs?nderung. |
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Keywords: | §§ 19 Z 2 20 Z 3 lit e stmk BauG 1995 |
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