Abstract: | Zusammenfassung Aus der Sicht eines informationstechnischen Laien scheinen Denial of Service-Angriffe mit Online-Demonstrationen in keinem Zusammenhang zu stehen. Das Gegenteil ist der Fall, wenn durch derartige Angriffe der Anbieter einer Webseite buchst?blich lahm gelegt wird. Ob die an sich lautere Intention einer kritischen Meinungs?u?erung derartige Angriffe rechtfertigen kann, ist fraglich und besch?ftigt die Justiz. Der Verfasser dieses Beitrages bewertet den Sachverhalt eines Denial-of-Service-Angriffes strafrechtlich. Dr. jur. Jan Eichelberger, LL.M.oec. Rechtsreferendar am Kammergericht Interessenschwerpunkte im Gewerblichen Rechtsschutz, im Kapitalmarktrecht und im Recht der neuen Medien |