Fl?chenwidmung "Wohngebiet für f?rderbare Geb?ude"; L?rm- und Geruchsimmissionen; Situierung der Müllbeh?lter; subjektiv-?ffentliche Nachbarrechte |
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Authors: | K. Giese |
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Abstract: | Aus den Bestimmungen über die Voraussetzungen für die ?nderung des Fl?chenwidmungsplanes k?nnen keine subjektiv-?ffentlichen Nachbarrechte abgeleitet werden. Die mit der Wohnnutzung typischerweise verbundenen Immissionen sind von den Nachbarn hinzunehmen. Darunter fallen grunds?tzlich auch die durch die Benutzung der für die bewilligte Wohnanlage erforderlichen Müllbeh?lter entstehenden L?rm- und Geruchsbel?stigungen, sofern sich nicht im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass insbesondere auf Grund der Lage der Müllbeh?lter und der ?rtlichen Gegebenheiten für die Nachbarschaft unzumutbare Einwirkungen zu erwarten sind. |
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Keywords: | § 31 Abs 4 o? BauO 1994 §§ 2 Z 36, 3 Z 4 o? BauTG 1994 § 36 o? ROG 1994 |
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