Abstract: | Zusammenfassung Das Ergebnis der obigen Ausführungen kann dahin zusammengefaßt werden, daß es bereits gelungen ist, hinsichtlich der meisten Fische und Fischzubereitungen zu brauchbaren Leitsätzen für ihre einwandfreie Bezeichnung im Handel zu kommen, daß aber bezüglich einzelner Bezeichnungen wie Seelachs, Seeaal, Seehecht, Sardinen, Seefischrogen, Seekrebsextrakt usw. noch Unklarheiten herrschen, die baldigst durch Erlaß einer Verordnung auf Grund des § 5 Ziff. 4 L.M.G. beseitigt werden möchten. |