Abstract: | Zusammenfassung IT-Sicherheit ist inzwischen für Unternehmen vieler Branchen ein strategischer Erfolgsfaktor. Das gilt in erster Linie unter
Service-und Effizienzgesichtspunkten des operativen Gesch?fts. IT-Sicherheit ger?t aber auch wegen der Kreditvergabekriterien
nach Basel II in den Fokus. Sie geht danach als ein Element des operationellen Unternehmensrisikos in die Gewichtung des Kreditausfallrisikos
und darüber hinaus auch in die Berechnung des Zinssatzes ein. Je h?her der IT-Sicherheitsstatus, desto niedriger ist künftig
der individuelle Kreditzins. Zudem erh?hen der Sarbanes-Oxley-Act, das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
(KonTraG) sowie das GmbHG den Handlungsdruck auf Vorstands-und Gesch?ftsführerebene. Denn M?ngel im IT-Risikomanagement k?nnen
danach eine pers?nliche Haftung mit dem Privatverm?gen nach sich ziehen. Der Autor1 gibt einen überblick der gesetzlichen Verpflichtungen im Kontext der IT-Sicherheit.
Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanw?lte, Düsseldorf |