Abstract: | Zusammenfassung Webseiten-Betreiber haben zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Dienste und nicht zuletzt vor dem Hintergrund neuer Marketing-Potentiale
ein Interesse, Informationen über die Nutzung und die Besucher Ihrer Webseiten zu erhalten. Dabei k?nnen sie neben der Auswertung
eigener Webserver-Protokolle auch auf verschiedene Web-Tracking-Dienste zurückgreifen. Der bekannteste und marktführende Web-Tracking-Dienst
ist Google Analytics, der einem Webseiten-Betreiber kostenlos eine relativ detaillierte, grafisch aufbereitete Auswertung
der Webseiten-Nutzung anbietet (siehe Lepperhoff/Petersdorf, DuD 4/2008). Google Analytics sammelt ohne explizite Einwilligung
— und zumeist auch ohne Kenntnis — der Besucher einer Webseite verschiedene Informationen wie beispielsweise die besuchten
Webseiten und die Besuchszeiten einer Session. Der nachfolgende Beitrag skizziert die Funktion typischer Web-Tracking-Dienste
am Beispiel von Google Analytics und befasst sich mit der Frage, inwieweit die Nutzung solcher Services datenschutzrechtlich
zul?ssig ist.
Dr. Roland Steidle ist Rechtsanwalt bei Waldeck Rechtsanw?lte in Frankfurt am Main
Dr. Ulrich Pordesch ist IT-Sicherheitskoordinator der Fraunhofer Gesellschaft e.V. |